Die E-Rechnung kommt!

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 dazu, Rechnungen von Geschäftskunden
in elektronischer Form zu empfangen.

Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen wahrscheinlich neue Software-Lösungen und die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden.

Wir unterstützen Sie und setzen die Anforderungen gemeinsam um. Je schneller Sie die E-Rechnung einführen, desto schneller profitieren Sie auch von den Vorteilen. Durch den Einsatz digitaler Rechnungsbelege profitieren Sie von medienbruchfreien Prozessen: vom Empfang, der Prüfung und Freigabe der E-Rechnung bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung. Mit E-Rechnungsprozessen können Sie effektiv sparen:
Denn Kosten für Papier, Druck- und Portokosten entfallen.

Weitere Informationen zur Umsetzung des E-Rechnungsempfangs und -versands mit DATEV finden Sie hier:

Ihre Ansprechpartner bei uns zum Thema E-Rechnung:

Sascha Förster

Thomas Bock